Ein Ehrenamt in der Justiz
Die rechtliche Betreuung ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt in der Justiz.
Wir freuen uns als Verein stets, wenn Bürger sich für dieses Ehrenamt interessieren. Kontaktieren Sie uns einfach, wir informieren Sie dann sehr gerne und beantworten Ihre Fragen.
Unser Betreuungsverein hat nach den §§ 15 und 16 BtOG folgende Aufgaben, auch in Sachen Unterstützung des ehrenamtliche Engagements der rechtlichen BetreuerInnen.
Der Betreuungsverein:
- informiert und berät planmäßig über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
- bemüht sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer.
- führt vom Betreuungsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer oder Bevollmächtigte in deren Aufgaben ein, bildet diese fort, unterstützt und berät sie.
- schließt mit ehrenamtlichen Betreuern die Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung im Sinne des BtOG i.V.m. § 1816 IV BGB.
- beschäftigt eigene Mitarbeiter, die u.a. auch für die Übernahme von Betreuungen zur Verfügung stehen.
Wir helfen gerne...
Tragen Sie sich mit dem Gedanken, einem oder mehreren Menschen ehrenamtlich zu helfen?
Ca. 70 Prozent aller gesetzlicher Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Wenden Sie sich gerne an den Betreuungsverein, wenn Sie ehrenamtlich Menschen helfen möchten, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung in einigen Bereichen ihres Lebens Unterstützung benötigen. Eine ehrenamtliche Tätigkeit dieser Art erfordert von Ihnen z. B. ca. 1 – 3 Stunden Zeit pro Woche Geduld und Toleranz, Kontaktfreudigkeit, etwas Organisationstalent, keine Scheu vor Tätigkeiten, wie dem Telefonieren oder Briefe schreiben, Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen für die Betroffenen bei Behörden, Heimen oder anderen Einrichtungen.